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PROBSTHAGEN
Stadt Stadthagen
Landkreis Schaumburg

Der Brauch „Bauerntag“ lässt sich bis ins 13. Jahrhundert zurückverfolgen.

Aufgrund der umfangreichen hiesigen Kolonisationstätigkeiten in jener Zeit (nachzulesen unter der Rubrik Geschichte) mussten große, unbesiedelte Waldgebiete gerodet werden.

Für die großen Mühen wurden den Kolonisten Privilegien und Vergünstigungen eingeräumt. Den Siedlern, die oft einem rechtlosen und unfreien Stande angehörten, wurden die Befreiung aus der Leibeigenschaft und ein Besitzrecht zugesprochen.

Die Siedlungen, so auch Probsthagen, bekamen eine  gewisse Selbstverwaltung in Gemeindeangelegenheiten und die Rechtsprechung in geringfügigen Strafsachen zugebilligt. An vier Tagen im Jahr wurde Recht gesprochen. Diese Gerichtstage, genannt „Buerndage“, wurden unter Vorsitz des Hachmeisters (eine Art von Bürgermeister) abgehalten. Der Hachmeister hatte u.a. die Aufgabe die herrschaftlichen Steuern einzutreiben. Dafür bekam dieser Abgabenfreiheit.

In den freien Hagendörfern wie Probsthagen wurden nach Verlesung des Rechts an den Gerichtstagen auch die jung verheirateten Bauern offiziell in die Bauernschaft aufgenommen. Im Anschluss an die Gerichtstage fand dann des Öfteren ein Festmahl statt, das sich im Laufe der Jahre zu einem kleinen Gemeinschaftsfest entwickelte, bei dem die alten Sitten und Gebräuche gepflegt wurden.*1

Im 19. Jahrhundert ging auch für geringfügige Streitigkeiten die Rechtsbefugnis der freien Hagendörfer über an die ordentlichen Gerichte, was zur Folge hatte, dass keine Bauerntage mehr abgehalten wurden. Erst nach dem 1. Weltkrieg rief der Probsthäger Wilhelm Kreft den Bauerntag als Festveranstaltung wieder ins Leben. Jedes Jahr bis 1939, dem Beginn des 2. Weltkrieges, wurde eine Woche nach Pfingsten an einem Mittwoch der Bauerntag gefeiert. Der Ort des Festes wechselte jährlich, so dass jeder im Dorf als Ausrichter einmal an die Reihe kam.


Mehr als 40 Jahre später wurde der Bauerntag 1979 erstmals wieder organisiert von der Probsthäger Bauerntagsgruppe. Damit auch weiterhin das Brauchtum von damals erhalten bleibt, treten dieTrachtengruppen aus dem Schaumburg-Lipper-Land zu den Klängen einer Trachtenkapelle auf und tanzen Achttourige.  

*1 Da es aber oftmals während des Festes zu Ausschreitungen kam, wurde der Bauerntag zugunsten der öffentlichen Ordnung im Jahre 1812 bei 10 Talern Strafe verboten. Das Verbot wurde jedoch aufgrund von Protesten schon ein Jahr später, im Jahr 1813, wieder aufgehoben.

Bauerntag

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